Architektenaufmaß

Architektenaufmaß

Auftragsumfang und zu vermessende Bereiche

Die Leistung umfasst das Architektenaufmaß einzelner Räume, Wohnungen oder ganzer Gebäude und Gebäudekomplexe. Ziel ist es, eine genaue Grundlage für zukünftige Planungs-, Renovierungsarbeiten oder Makleraktivitäten zu schaffen. Es können folgende Bereiche des Gebäudes vermessen werden: Innenräume, Dachböden, Keller, Garagen, Fenster, Türen, Wände, Pfeiler, Träger und weitere sichtbare Bauteile. Gebäudeaußenkanten, Zufahrten, Außenfassaden und ähnliche Bereiche können bis maximal 100 m vermessen werden, allerdings unter Vorbehalt.

Genauigkeit und Messmethoden

Für die Messungen wird ein Toleranzbereich von +/- 3 bis 5 Millimetern pro Meter eingehalten. Das Aufmaß erfolgt mit traditionellen Messwerkzeugen wie Maßband, Wasserwaage und Gliederstab. Zusätzlich wird moderne Laservermessung eingesetzt.

Fristen und Zeitrahmen

Der Zeitrahmen für das Architektenaufmaß variiert je nach Projektgröße von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen oder Monaten. Die Ergebnisse werden nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Auftragszeitraums übergeben.

Haftungsbeschränkungen und Zusicherungen

Der Architekt ist für die Erbringung des Architektenaufmaßes verantwortlich. Das Aufmaß dient der Bestandsaufnahme zur Grundlage für Planungs- oder Renovierungsarbeiten, jedoch wird keine Garantie für die tatsächlichen Bedingungen des Bauwerks übernommen. Das Architektenaufmaß dokumentiert den Zustand zum Zeitpunkt der Messung. Es besteht keine Haftung für Änderungen oder Schäden, die nach der Messung auftreten. Trotz aller Bemühungen um Genauigkeit können Messfehler auftreten. Der Dienstleister haftet nicht für solche Fehler, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen. Der Dienstleister haftet nicht für falsche Interpretationen der Aufmaßergebnisse durch andere Parteien.

Rechtsgrundlage und Kommunikation

Der Kunde muss den Zugang zu den Objekten oder Baustellen bereitstellen und die Koordination mit anderen beteiligten Parteien sicherstellen, um eine reibungslose Durchführung des Aufmaßes zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage des Auftrags ist das allgemeine Vertragsrecht. Alle wichtige Punkte wie die Identität der Parteien, der Umfang der Dienstleistungen, Vergütung, Zahlungsbedingungen und Haftungsausschlüsse werden vorab geklärt. Im Streitfall gelten die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung der Gerichtsbarkeit. Alternativ werden Methoden wie Schlichtung oder Mediation bevorzugt. Probleme oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufmaß sollten frühzeitig gemeldet und gelöst werden, um Konflikte zu vermeiden.